Ehrenamtliche nur ausnahmsweise über gesetzliche Unfallversicherung versichert

München (jur). Ehrenamtliche Vereinsmitglieder stehen nur ausnahmsweise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Fallen Vereine nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen, müssen sie für einen Versicherungsschutz eine freiwillige Unfallversicherung abschließen, stellte das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am Freitag, 11. Januar 2019, veröffentlichten Urteil klar (Az.: L 7 U 36/14). Im konkreten Fall ging es um einen Unfall eines ehrenamtlichen Mitg ...

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