Für Merkzeichen "aG" müssen Gehbehinderte nicht völlig gehunfähig sein

Bremen (jur). Gehbehinderte Menschen müssen für einen Anspruch auf das Merkzeichen „aG“ für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ nicht „absolut gehunfähig“ sein. Kann der behinderte Mensch keinen Schritt gehen, ohne sich dabei an einem Rollator oder Rollstuhl festhalten zu müssen, kommt der Anspruch auf das Merkzeichen „aG“ in Betracht, entschied das Sozialgericht Bremen in einem am Freitag, 11. Januar 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: S 20 SB 297/16). Im konkreten F ...

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