Hartz-IV-Bezieher verprassen erhaltenes Erbe

Celle (jur). Hartz-IV-Bezieher dürfen ein erhaltenes hohes Erbe nicht verprassen. Wer grob fahrlässig in kurzer Zeit sein Erbe ausgibt und so seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt, verhält sich sozialwidrig und darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 14. Januar 2018, in Celle bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 13 AS 111/17). Im konkreten Fall ging es um einen 51-jährigen Hartz-IV-Bezi ...

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