Nach Operation vermisst Arzt Metallspitze des Operationsinstruments

Oldenburg (jur). Fehlen nach einem Operationstag Teile eines Instruments, müssen die Klinik oder Praxis die damit operierten Patienten zu einer Nachuntersuchung einbestellen. Unterbleibt dies, liegt ein „grober Behandlungsfehler“ vor, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Montag, 28. Januar 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 5 U 102/18). Danach muss ein Arzt ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro bezahlen. Ein 46-jähriger Mann hatte sich bei dem Arzt ambulant am Kn ...

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