Nach Strafverstößen kein Anspruch auf Verlängerung der Taxigenehmigung

Koblenz (jur). Inhaber eines Taxiunternehmens haben nach schweren Strafverstößen keinen Anspruch auf eine Verlängerung ihrer Genehmigung. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag, 21. Januar 2019, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 7 A 10357/18.OVG). Es wies damit einen ehemaligen Taxiunternehmer aus Mainz ab. Er war im April wegen vorsätzlicher Körperverletzung eines Fahrgasts sowie wegen drei Wohnungseinbrüchen zu einer Gesamtstraf ...

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