Ohne umfassende Aufklärung ist Organ-Lebendspende rechtswidrig

Karlsruhe (jur). Ohne umfassende Aufklärung ist eine Organ-Lebendspende rechtswidrig. Ärzte und Gerichte dürfen nicht davon ausgehen, dass die Spender für nahe Angehörige ohnehin alles tun und daher ohnehin unter allen Umständen einwilligen würden, stellte am Dienstag, 29. Januar 2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar (Az.: VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17). Für eine entsprechende „hypothetische Einwilligung“ sei hier „kein Raum“. Denn die strengen gesetzlichen Vorgaben ...

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