Pannenhelfer sind gesetzlich unfallversichert
Erfurt (jur). Wer helfen will, um ein festgefahrenes Auto zu befreien, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt sogar dann, wenn es etwa zu einem Anschiebe-Versuch noch gar nicht gekommen ist, wie das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in einem am Montag, 14. Januar 2019, in Erfurt veröffentlichten Urteil entschied (Az.: L 1 U 858/17). Die Klägerin war mit ihrem Ehemann und einer Freundin wandern. Als sie auf den Wanderparkplatz zurückkamen, hörten sie ungewöh ...
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