Richterliche Befangenheit durch "Vorbereitungshandlung"
Karlsruhe (jur). Auch „Vorbereitungshandlungen“ im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung können einen Richter befangen machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 11. Januar 2019, veröffentlichten Beschluss klargestellt (Az.: 1 BvR 436/17). Es bejahte dies bei einer Sozialrichterin, die das Passwort für geschützte staatsanwaltschaftliche Unterlagen angefordert hatte. Im Ausgangsfall soll sich eine Pflegekraft in Zusammenarbeit mit einem Versicherten unberechtigt Geld vo ...
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