Selbsternannter "Volkslehrer" scheitert mit Klage gegen Kündigung

Berlin (jur). Die fristlose Kündigung des Grundschullehrers Nikolai N. wegen extremistischer Äußerungen auf seinem YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ ist wirksam. Der 38-Jährige bekennt sich nicht ausreichend zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, urteilte am Mittwoch, 16. Januar 2019, das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 60 Ca 7170/18). Nikolai N. hatte an der Vineta-Grundschule in Berlin Englisch, Sport und Musik unterrichtet. Im Internet tritt er auf YouTube als „Der Volkslehrer“ ...

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