Sozialwidriges Verhalten kann zum Jobverlust führen

Celle (jur). Wer wegen einer Straftat und einer damit einhergehenden Rufschädigung seines Arbeitgebers seinen Arbeitsplatz verliert, muss danach erhaltene Hartz-IV-Leistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens zurückerstatten. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 14. Januar 2019, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: L 13 AS 137/17). Im konkreten Fall war der Kläger, ein 49-jähriger Taxifahrer aus Ostfriesland, während seiner Arbeitszei ...

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