Stuttgarter Wohnsiedlung Aspen bleibt Kulturdenkmal

Mannheim (jur). Mehrere Nicht-Denkmäler können in ihrer Gesamtheit ein Kulturdenkmal sein. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Donnerstag, 17. Januar 2019, bekanntgegebenen Beschluss zur Wohnsiedlung Aspen in Stuttgart betont (Az.: 1 S 631/17). Die Siedlung Aspen liegt am Südrand des Stuttgarter Stadtteils Botnang. Sie wurde von 1963 bis 1966 von der Württembergischen Heimstätten GmbH als Eigentumswohnanlage für Landesbeamte errichtet und u ...

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