Supermarkt muss für Frischfleischtheke Fleischermeister beschäftigen
Mannheim (jur). Supermärkte dürfen eine Frischfleischtheke nur betreiben, wenn sie einen Fleischermeister beschäftigen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Donnerstag, 24. Januar 2019, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 6 S 2789/17). Denn für den Frischfleischverkauf seien weitreichende Fachkenntnisse erforderlich. Damit unterlag eine Handelskette mit zwei Lebensmittelmärkten in Baden-Württemberg. Sie beziehen vorportionierte Fleischst ...
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