Trotz Steuerhinterziehung gilt Apotheker noch als zuverlässig für Beruf
Aachen (jur). Ein wegen Steuerhinterziehung verurteilter Apotheker kann trotzdem noch seinen Beruf ausüben. Auch wenn ihm der Betrieb seiner eigenen Apotheke wegen Unwürdigkeit untersagt wurde, ist damit noch nicht automatisch der Entzug der Approbation gerechtfertigt, urteilte am Donnerstag, 10. Januar 2018, das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 5 K 4827/17). Im konkreten Fall hatte das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung in einer Apotheke in Düren festgestellt, dass in der Zeit von 2009 bis ...
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