VW-Abgasskandal: Handel mit Diesel-Manipulationssoftware
Köln (jur). Volkswagen hat mit dem Einbau einer Diesel-Abgas-Manipulationssoftware in ihren Diesel-Pkws Kunden „sittenwidrig vorsätzlich geschädigt“. Dem Kunden steht daher die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Freitag, 25. Januar 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 18 U 70/18). Die Kölner Richter wiesen damit die Berufung von VW gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts als „of ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2RRF9CO
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2RRF9CO
Anwalt SB
Comments
Post a Comment