VW-Abgasskandal: Handel mit Diesel-Manipulationssoftware

Köln (jur). Volkswagen hat mit dem Einbau einer Diesel-Abgas-Manipulationssoftware in ihren Diesel-Pkws Kunden „sittenwidrig vorsätzlich geschädigt“. Dem Kunden steht daher die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Freitag, 25. Januar 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 18 U 70/18). Die Kölner Richter wiesen damit die Berufung von VW gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts als „of ...

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