Wahlbeamte können vom Kommunalparlament ohne Begründung entlassen werden

Düsseldorf (jur). Kommunalparlamente können einen kommunalen Wahlbeamten ohne nähere Begründung entlassen. Nur bei „unsachlichen, insbesondere rechtsmissbräuchlichen Motiven“ kann eine Klage hiergegen Erfolg haben, wie am Freitag, 18. Januar 2019, das Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den ehemaligen Beigeordneten der Stadt Wuppertal, Panagiotis Paschalis, entschied (Az.: 26 K 12660/17). Ein Vertrauensverlust reicht danach als Kündigungsgrund aus. Paschalis war im März 2015 zum Bei ...

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