Zwangsweisen Vaterschaftstest darf Gesetzgeber vorsehen

Straßburg (jur). In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren darf der Gesetzgeber zwingend die Durchführung eines Vaterschaftstests vorsehen. Ist die DNA-Probe gegen den Willen des vermeintlichen Vaters nur bei konkreten Hinweisen auf die Vaterschaft vorgesehen, ist dieses Verfahren weder unfair, noch verstößt es gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag, 29. Januar 2019, verkündeten Urteil in Straßbu ...

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