2011 war Solidaritätszuschlag noch nicht verfassungswidrig

München (jur). Der Solidaritätszuschlag war jedenfalls 2011 noch nicht verfassungswidrig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2019, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: II R 64/15). Auch gewisse Ungleichbehandlungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer führen danach nicht zur Verfassungswidrigkeit des Zuschlags. Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 je nach Einkommen bis zu 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommen- beziehungsweise Kör ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2GPpuhE
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt