Arbeitgeber muss Mitarbeiter über nicht genommenen Urlaub informieren
Erfurt (jur). Weisen Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht „klar und rechtzeitig“ auf den noch offenen Jahresurlaub hin, verfällt in der Regel der Urlaub nicht zum Ende des Kalenderjahres. Der konkrete Urlaubsanspruch verfällt erst dann, wenn der Arbeitgeber über die Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat, urteilte am Dienstag, 19. Februar 2019, das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: 9 AZR 541/15). Die Erfurter Richter setzten ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2T6BDnT
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2T6BDnT
Anwalt SB
Comments
Post a Comment