Automatische Kennzeichenerfassung auf Autobahn begrenzt

Karlsruhe (jur). Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen ist nur bei einer konkreten Gefahrenlage zulässig. Die Regelungen in Bayern (Az.: 1 BvR 142/15), Baden-Württemberg (Az.: 1 BvR 2795/09) und Hessen (Az.: 1 BvR 3187/10) gehen zu weit und sind teilweise verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in am Dienstag, 5. Februar 2019, veröffentlichten Beschlüssen entschied. Danach können aber die Länder die Gesetzeskompetenz für die Gefahrenabwehr fü ...

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