Bei Entfernung kaputter Brustimplantate ist die Eigenbeteiligung rechtmäßig

Celle (jur). Wenn „willkürliche Veränderungen am eigenen Körper“ zu gesundheitlichen Problemen führen, müssen sich die Betroffenen an den Folgekosten beteiligen. Das hat im Fall von Brustimplantaten das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 18. Februar 2019, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: L 16 KR 324/18). Es wies damit eine heute 46-jährige Frau aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen ab. Mit einem schönheitschirurgischen Ein ...

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