Bei Erstattung von Pflegekosten dürfen Erben nicht zum Sozialfall werden
Kassel (jur). Verlangt das Sozialamt von Erben zur Erstattung von Pflegeheimkosten den Verkauf einer Immobilie, darf dies die Erben nicht selbst zum Sozialfall machen. Dies wäre eine Härte, die der Verwertung des Hausgrundstücks entgegensteht, urteilte am Mittwoch, 27. Februar 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 15/17 R). Weitere Härtegründe können danach das Alter, eigene Pflegebedürftigkeit, Erkrankung, Behinderung und die Verwurzelung am Wohnort sein. Im konkre ...
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