Einladung Behinderter ist bei interner Stellenausschreibung Pflicht
Berlin (jur). Öffentliche Arbeitgeber müssen auch bei internen Stellenausschreibungen schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich immer zum Bewerbungsgespräch einladen. Dies gilt selbst dann, wenn der Schwerbehinderte sich um mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil bewirbt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag, 12. Februar 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 21 Sa 1643/17). Ein einziges Vorstellungsgespräch sei nur dann ausreichend, wenn ...
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