Europäischer Gerichtshof überprüft Auskunftspflicht von YouTube

Karlsruhe (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss prüfen, ob das Videoportal YouTube bei illegal angebotenen Videos umfassend Auskunft über die Urheberrechtsverletzer geben muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem Beschluss vom Donnerstag, 21. Februar 2019, beim EuGH angefragt, ob nach EU-Recht bei Urheberrechtsverstößen YouTube Auskunft über die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und die IP-Adresse des YouTube-Nutzers geben muss (Az.: I ZR 153/17). Der Münchener ...

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