Gegen Bundesrechnungshof können Führungskräfte von Behörden vorgehen
Leipzig (jur). Wenn der Bundesrechnungshof eine Behörde rügt, können die dortigen Führungskräfte gerichtlich dagegen vorgehen. Nur weil der Bundesrechnungshof eine Beratungstätigkeit gegenüber dem Bundestag ausübt, ist er der gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen, urteilte am Mittwoch, 27. Februar 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 1.18). Denn von den Aussagen in den Prüfberichten könnten die Persönlichkeitsrechte von Behördenmitarbeitern betroffen sein. Da ...
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