Genehmigungsfiktion auch bei Antrag auf Kostenerstattung von Originalarznei
Kassel (jur). Auch bei Anträgen auf Kostenerstattung für Originalarznei greift die sogenannte Genehmigungsfiktion. Krankenkassen können Versicherte nicht mehr auf Generika und den Festbetrag verweisen, wenn sie einen Antrag auf das Original nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen beantwortet haben, urteilte am Dienstag, 26. Februar 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 24/18 R und B 1 KR 23/18 R). In mehreren weiteren Fällen bekräftigte das BSG die Genehmigungsfiktion ...
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