Genehmigungsfiktion auch bei Antrag auf Kostenerstattung von Originalarznei

Kassel (jur). Auch bei Anträgen auf Kostenerstattung für Originalarznei greift die sogenannte Genehmigungsfiktion. Krankenkassen können Versicherte nicht mehr auf Generika und den Festbetrag verweisen, wenn sie einen Antrag auf das Original nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen beantwortet haben, urteilte am Dienstag, 26. Februar 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 24/18 R und B 1 KR 23/18 R). In mehreren weiteren Fällen bekräftigte das BSG die Genehmigungsfiktion ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2XlQ2vT
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt