Gerichtsvollzieher haben längere Arbeitszeit als Polizisten

Stuttgart (jur). Gerichtsvollzieher müssen jedenfalls in Baden-Württemberg länger arbeiten, als Feuerwehrleute und Polizisten. Dies ist durch Unterschiede in der körperlichen Belastung gerechtfertigt, urteilte am 31. Januar 2019 der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart (1 VB 51/17). Bis zum Ruhestand müssen Polizisten und Feuerwehrleute in Baden-Württemberg fünf Jahre kürzer arbeiten als andere Beamte. Nach Abschluss des stufenweisen Übergangs zur Anhebung des Rentenal ...

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