"Haar- und Barterlass" der Bundeswehr ohne Gesetzesgrundlage rechtswidrig
Leipzig (jur). Der „Haar- und Barterlass“ für die Bundeswehr ist ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig. Denn er greift in die Grundfreiheiten der Soldatinnen und Soldaten ein, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 31. Februar 2019, in Leipzig entschied (Az.: 1 WB 28.17). Bis zu einer gesetzlichen Regelung darf danach der Erlass aber weiter angewandt werden. Zudem bekräftigte der Leipziger Wehrdienstsenat, dass unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen zulässig sind. ...
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