Keine Fristwahrung bei Telefax mit leeren Seiten
Karlsruhe (jur). Leere Papierseiten eines Telefaxes können nicht die gesetzliche Einmonatsfrist für eine Verfassungsbeschwerde wahren. Eine Verfassungsbeschwerde muss mit einem lesbaren Schreiben fristgerecht eingegangen sein, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 1. Februar 2019, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 626/18). Im konkreten Fall sollte der aus Baden-Württemberg stammende Kläger für seine Haupt- und seine Ferienwohnung Rundfunkbeiträge ...
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