Keine Unfallversicherungsbeiträge für ASB-Rettungsdienste
Kassel (jur). Rettungsdienst-Unternehmen von Wohlfahrtsverbänden dürfen für ihre hauptamtlich Beschäftigten nicht zu Unfallversicherungsbeiträgen zur Kasse gebeten werden. Wegen des öffentlichen Interesses und der nicht gewinnorientierten Arbeit für die dort „Tätigen“, hat der Gesetzgeber eine Beitragsfreiheit vorgesehen, urteilte am Dienstag, 29. Januar 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in mehreren Fällen (Az.: B 2 U 21/17 R und weitere). Der Gemeinde-Unfallversicherun ...
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