Kunstwerk darf bei Umbau zerstört werden
Karlsruhe (jur). Ein mit einem Gebäude unlösbar verbundenes urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk darf bei einem Umbau zerstört werden. Dies gilt zumindest dann, wenn bautechnische Gründe oder „die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder Gebäudes den Interessen des Urhebers am Erhalt des Werks … vorgehen“, urteilte am Donnerstag, 21. Februar 2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur sogenannten Rauminstallation „HHole ...
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