Lichtabschaltung zum AfD-Neujahrsempfang im Rathaus war rechtswidrig

Münster (jur). Während einer Veranstaltung der AfD dürfen Kommunen nicht die Beleuchtung historischer Gebäude wie etwa dem Rathaus abschalten. Das hat am Freitag, 8. Februar 2019, das Verwaltungsgericht Münster gegen die politische Spitze der Stadt Münster entschieden (Az.: C-322/17). Am 10. Februar 2017 gab der AfD-Kreisverband Münster ab 19.00 Uhr seinen Neujahrsempfang im Festsaal des Rathauses. Ein Bündnis „Kein Meter den Nazis“ hatte zu einer Gegendemo aufgerufen. Ab 17.30 Uhr ...

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