Obdachlose Menschen haben keinen Anspruch auf Unterbringung in einer gewünschten Unterkunft

Karlsruhe (jur). Obdachlose Menschen können von einer Kommune nicht die Unterbringung in einer bestimmten Obdachlosenunterkunft verlangen. Selbst wenn eine Gehbehinderung vorliegt und in der Unterkunft Gewalt auftritt, macht dies die Benutzung der Einrichtung noch nicht von vornherein unzumutbar, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. Februar 2019 (Az.: 20 L 136/19). Im konkreten Fall hatte Stadt Kerpen im Rhein-Erft-Kreis den Antragstelle ...

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