Privatknöllchen muss nur der Fahrer zahlen

[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-arnsberg/']Arnsberg[/URL] (jur). Ein privates [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/knoellchen']Knöllchen[/URL] wegen Überschreitens der Höchstparkdauer auf einem Privatparkplatz ist faktisch kaum durchsetzbar. Denn zahlen muss nicht der Halter des Autos, sondern nur der tatsächliche Fahrer, wie das [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/landgericht']Landgericht[/URL] Arnsberg in einem aktuell veröffentlichten [URL='https://www.juraforum.d ...

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