Risiken kann Privater Autobahnbetreiber nicht an Staat zurückgeben
München (jur). Private Autobahnbetreiber können von ihnen übernommene Risiken nicht nachträglich auf den Bund und damit auf die Steuerzahler abwälzen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag, 12. Februar 2019, entsprechende Forderungen der Projektgesellschaft für die Autobahn zwischen Ulm und Augsburg abgewiesen (Az.: 9 U 728/18). Die Autobahn 8 von Stuttgart nach München soll zwischen Ulm und Augsburg durchgehend sechsspurig ausgebaut werden. Von der 58 Kilometer langen Str ...
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