Schülerfahrtkosten muss das Jobcenter nicht übernehmen
Essen (jur). Jobcenter müssen Schülern in der Regel nicht die Schülerfahrtkosten aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket bezahlen. Haben Schüler und ihre Eltern vergessen, die Übernahme der Fahrtkosten beim zuständigen Schulträger zu beantragen, muss das Jobcenter nicht einspringen, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag, 19. Februar 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 7 AS 783/15). Mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen Schüler aus ...
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