Sicherheit neuer Bahntunnel können Länder und Kreise prüfen lassen

Leipzig (jur). Bundesländer und Landkreise können die Sicherheitsplanung an Bahntunneln gerichtlich überprüfen lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 28. Februar 2019, zu einem in Thüringen gelegenen Neubauabschnitt der ICE-Trasse München-Berlin entschieden (Az.: 3 A 4.16 und weitere). Wegen örtlicher Besonderheiten muss danach das Eisenbahnbundesamt eine Vergrößerung des Rettungsplatzes am Tunnel Blessberg prüfen; drei weitere Klagen wiesen die Leipziger Richter d ...

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