Sicherungsverwahrung kann neben lebenslanger Haft vorbehalten werden

Karlsruhe (jur). Auch neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe können sich die Gerichte in einem Strafurteil vorbehalten, später noch eine Sicherungsverwahrung zu verhängen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 7. Februar 2019, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 4 StR 168/18). Dies müsse dann aber umfassend begründet werden. Sicherungsverwahrung bedeutet eine Fortsetzung der Haft, obwohl der Täter seine eigentliche Strafe bereits verbüßt hat. ...

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