Steuerlich sind politische Ziele nicht gemeinnützig
München (jur). Der Einsatz für politische Ziele ist für sich genommen steuerlich nicht gemeinnützig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts am Dienstag, 26. Februar 2019, in München bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: V R 60/17). Danach verliert der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac voraussichtlich seine Gemeinnützigkeit. Aus formalen Gründen muss das Finanzgericht Kassel dies aber nochmals prüfen. 2014 hatte das Finanzamt ...
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