Umsatzsteuer für Chemotherapie verwendete Arzneimittel können zurückgefordert werden
Karlsruhe. Krebspatienten und ihre Krankenversicherungen können versuchen, früher in die Preise der für die Chemotherapie verwendeten Arzneimittel einkalkulierte Umsatzsteuer von der Krankenhausapotheke zurückzufordern. Unter bestimmten Voraussetzung ist eine teilweise Rückforderung möglich, urteilte am Mittwoch, 20. Februar 2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 7/18 und weitere). Die betreffenden Arzneimittel, sogenannte Zytostatika, werden meist in der Krankenhaus ...
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