Anwälte müssen beim Zugangstag eines Kündigungsschreibens genau nachfragen
Karlsruhe (jur). Selbst bei so einfach erscheinenden Dingen wie dem Zugangstag eines Kündigungsschreibens dürfen sich Rechtsanwälte nicht ohne Weiteres auf die Angaben ihrer Mandanten verlassen. Es handelt sich hier um eine „Rechtstatsache“, bei der der Anwalt nachfragen muss, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. März 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IX ZR 181/17). Danach kann eine entlassene Arbeitnehmerin aus Hamburg noch auf Schadenersatz ...
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