Bei Grundsteuer haben Kommunen weitgehend freie Hand

[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-schleswig/']Schleswig[/URL] (jur). Kommunen haben bei der Erhebung der Grundsteuer weitgehend freie Hand. Der verfassungsrechtlich begründete Spielraum ist nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar, urteilte am Mittwoch, 6. März 2019, das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Az.: 4 A 612/17). Die Schleswiger [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/richter']Richter[/URL] wiesen damit eine Musterklage des Haus-, Wohnungs- und Grundstüc ...

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