Bei überforderten Patienten ambulante Pflege auch für Blutzuckermessung

Kassel (jur). Diabetes-Kranke können einen dauerhaften Anspruch auf häusliche Krankenpflege zur Blutzuckermessungen haben. Voraussetzung ist, dass Erkrankte nicht im Stande sind, die Messungen und die entsprechend dosierte Insulingabe selbst vorzunehmen, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Dienstag, 26. März 2019, per Urteil entschied (Az.: L 8 KR 443/17). Damit bekam im Main-Kinzig-Kreis ein über 80 Jahre alter Mann recht. Bereits 2009 war er für eine Insulin-Behan ...

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