Büromieter haben Anspruch auf ungestörtes Arbeiten

Frankfurt/Main (jur). Mieter eines Büros müssen sich nicht von Vorschlaghammern vertreiben lassen. Sie haben Anspruch auf ungestörtes Arbeiten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 25. März 2019, bekanntgegebenen Urteil zugunsten einer Anwaltskanzlei in Frankfurt entschied (Az.: 2 U 3/19). Die Anwälte habe ein Büro im vierten Stock eines Gebäudes im Frankfurter Westend gemietet. Ihr Mietvertrag läuft bis Ende 2023. 2018 kaufte eine Bank das Haus, die es ...

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