Durch Täuschung erlangte Aufenthaltserlaubnis kann zurückgenommen werden

Luxemburg (jur). EU-Staaten können eine auf der Grundlage gefälschter Papiere oder anderweitiger Täuschung erteilte Aufenthaltserlaubnis generell zurücknehmen. Das gilt auch, wenn Betroffene nichts von den Fälschungen wussten, urteilte am Donnerstag, 14. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-557/17). Dabei müssen die Behörden allerdings den hohen Schutz für Familienangehörige beachten. Im Streitfall hatte ein Mann aus China sich als Firmenchef ausgegeben u ...

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