Energieintensive Unternehmen können auf Rückerstattung der EEG-Umlage hoffen
Luxemburg (jur). Energieintensive Betriebe können auf eine Rückerstattung der für 2012 bis 2014 nachgezahlten Beiträge zur EEG-Umlage in Höhe von 30 Millionen Euro hoffen. Das komplette Umlagesystem bekam keinerlei Beihilfen. Auch die Vergünstigungen für energieintensive Unternehmen waren daher alle rechtmäßig, urteilte am Donnerstag, 28. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-405/14). Eine teilweise gegenteilige Entscheidung der Europäische Kommission aus ...
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