Fahrschulen sind von der Umsatzsteuer nicht befreit

Luxemburg (jur). Fahrschulen sind keine normalen „Schulen“ und daher nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das hat am Donnerstag, 14. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt (Az.: C-449/17). Es handele sich hier um einen „spezialisierten Unterricht“, der dem einer Schule nicht gleichkomme. Die klagende Fahrschule aus Niedersachsen bezeichnet sich selbst als „Fahrschul-Akademie“. Sie meint, sie vermittle vielfältige praktische und theoretische Kenntni ...

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