Für zu Unrecht ausgezahlte Rente muss Bank geradestehen
Kassel (jur). Eine an einen Verstorbenen zu Unrecht ausgezahlte Rente muss das Geldinstitut an die Rentenversicherung wieder zurückzahlen. Die Bank kann dies auch nicht wegen eines bereits erloschenen Kontos des Verstorbenen verweigern, entschied der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 7. März 2019, veröffentlichten Beschluss (AZ: GS 1/18). Hat die Bank zuvor das Kontoguthaben an die Erben ausgezahlt, kann sie sich die zu Unrecht erhaltene Rentenzahlu ...
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