Generell macht Tonerstaub nicht krank

Darmstadt (jur). Tonerstaub aus Laserdruckern und Kopiergeräten macht nicht generell krank. Will ein Arbeitnehmer seine Atemwegserkrankung wegen einer jahrelangen Belastung von Tonerpartikeln am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anerkennen lassen, muss er die berufliche Ursache der Krankheit mit einem arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest belegen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch, 6. März 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 U 159/15). Der ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2Tlsf0N
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt