Generell macht Tonerstaub nicht krank
Darmstadt (jur). Tonerstaub aus Laserdruckern und Kopiergeräten macht nicht generell krank. Will ein Arbeitnehmer seine Atemwegserkrankung wegen einer jahrelangen Belastung von Tonerpartikeln am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anerkennen lassen, muss er die berufliche Ursache der Krankheit mit einem arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest belegen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch, 6. März 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 U 159/15). Der ...
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