Häftling hat Anspruch auf Hartz IV während des Krankenhausaufenthalts
Celle (jur). Strafgefangene, die ihre Haft für einen Klinikaufenthalt unterbrechen, haben Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Während der Haftunterbrechung sei auch der Leistungsausschluss unterbrochen, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 18. März 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 11 AS 474/17). Es hab damit einem heute 50-jährigen Langzeithäftling aus Niedersachsen recht. Er war früher obdachlos und sitzt seit Juni 2013 im Gefä ...
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