Informationsinteresse geht vor Persönlichkeitsschutz von NSU-Terroristen Uwe Mundlos

[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-leipzig/']Leipzig[/URL] (jur). Das Bundesverteidigungsministerium muss Unterlagen zu dem verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos aus seiner Zeit bei der Bundeswehr freigeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 28. Februar 2019, in Leipzig entschieden. (Az.: 7 C 20.17). Journalisten der Tageszeitung „Die Welt“ hatten Einsicht in verschiedene Akten aus der Zeit von Mundlos bei der Bundeswehr gefordert. Das Bundesverteidigun ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2IU2YG9
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt