Informationsinteresse geht vor Persönlichkeitsschutz von NSU-Terroristen Uwe Mundlos
[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-leipzig/']Leipzig[/URL] (jur). Das Bundesverteidigungsministerium muss Unterlagen zu dem verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos aus seiner Zeit bei der Bundeswehr freigeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 28. Februar 2019, in Leipzig entschieden. (Az.: 7 C 20.17). Journalisten der Tageszeitung „Die Welt“ hatten Einsicht in verschiedene Akten aus der Zeit von Mundlos bei der Bundeswehr gefordert. Das Bundesverteidigun ...
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